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Zusammenarbeit mit Fachstellen

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPF) 
Besuchs- und Rückplatzierungsbegleitungen
sozialpädagogische Einzelbegleitung

Zielgruppe

Familien, Kinder und Jugendliche in belastenden und konflikthaften Lebenssituationen, bei denen vergangene Unterstützungsangebote (ambulante Beratungen in den Kinder- und Jugendhilfezentren, Sozialzentren, beim Schulpsychologischen Dienst oder in der Schulsozialarbeit) keine Wirkung gezeigt haben.

Empfehlung einer SPF

Eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPF) ist bei verschiedenen Problem- und Krisensituationen von Familien mit minderjährigen Kindern empfohlen. Es gibt keine Ablehnungs- oder Ausschlusskriterien bezüglich der Problemstruktur und Beeinträchtigungsarten. Voraussetzung für eine SPF ist die grundsätzliche Bereitschaft der Eltern, regelmässige Besuche im eigenen Zuhause wahrzunehmen. Für Jugendcoachings und Übergangsbegleitungen ist lediglich die Bereitschaft zur Mitarbeit der betroffenen Jugendlichen erforderlich. Eine SPF ist besonders geeignet für Familien, deren erzieherische Strukturen beeinträchtigt sind. Kennzeichnend sind das gleichzeitige Auftreten und die Verknüpfung mehrerer Probleme in unterschiedlichen Lebensbereichen sowie ein negativer Problemverlauf. Eine SPF kann freiwillig von der Familie in Anspruch genommen oder von den Behörden (KESB, Gerichte) angeordnet werden.

Zusammenarbeit

Die im Erstgespräch festgelegten Ziele und Themen werden regelmäßig alle drei bis sechs Monate in Standortgesprächen überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Vordergrund stehen dabei die Veränderungswünsche der Familie und die Vorgaben der auftraggebenden Stelle. Fokus Glück ist für die Durchführung der Familienbegleitung verantwortlich. Dazu gehören die Organisation der Familienbesuche, sowie die Abstimmung mit externen Fachkräften, falls nötig.

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Berichtwesen und Dokumentation

Fokus Glück verfasst nach den Besuchen in den Familien Notizen über den Verlauf der Treffen und hält fest, an welchen Themen gearbeitet wurde. Diese Notizen dienen als Vorlage für das Standortsitzungsprotokoll. Nach der Standortsitzung verfasst Fokus Glück einen Bericht und sendet diesen allen Beteiligten zu. Als Sitzungsvorbereitung bespricht Fokus Glück anstehende Themen, mit den Familien. Nach jedem Erst-, Standort- und Schlussgespräch mit der auftraggebenden Stelle für alle Beteiligten ein Protokoll angefertigt. Bei Abschluss der Familienbegleitung wird ein Schlussbericht erstellt. Fokus Glück ist bemüht alle Berichte elektronisch zuzustellen, um so Papier einzusparen und die Umwelt zu entlasten. Berichte in Papierform sind jedoch stets möglich.

 

Vorgehen bei Krisen

Familiäre Krisen verlangen von allen beteiligten Fachkräften besondere Aufmerksamkeit. In aussergewöhnlichen Situationen bleibt Fokus Glück in engem Austausch mit der Familie, den Auftraggebern sowie externen Fachleuten. Für eine tiefgehende Fallanalyse nimmt Fokus Supervision, Intervision oder Fachcoaching in Anspruch.  

Kosten und Finanzierung

Die Leistungen im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPF) werden vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) des Kantons Zürich finanziert. Ein Antrag auf Kostenübernahme (KÜG) muss spätestens sechs Tage vor dem Erstgespräch, eingereicht werden, entweder durch ein Sozialzentrum oder ein Kinder- und Jugendhilfezentrum. Auch andere Stellen wie die Schulsozialarbeit sowie Familien und Jugendliche selbst können einen solchen Antrag stellen. In diesen Fällen erfolgt der Beginn der Leistung erst nach Genehmigung durch das AJB.

Kostenschlüssel 2024 (PDF)

Kostenübernahmegarantie beantragen

 

Anfragen und Anmeldung

Anfragen nehme ich gerne per Telefon oder E-Mail entgegen.

Leistungserbringer:

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Verbundspartner:

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